Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Prinzipiell ist die Scheidung für Kinder und Nicht-Obsorgeberechtigte ein kritisches Lebensereignis3 mit Auswirkungen auf das psychosoziale Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit. Es findet somit eine potentielle Benachteiligung auf immaterieller Ebene gegenüber dem Obsorgeberechtigten statt, welcher in der Regel bereits die Scheidung geplant und betrieben hat und sich so lange Zeit auf das Ereignis vorbereiten konnten und zudem in der Regel keinen Obsorgeverlust befürchtet und erleiden muss. Weiters ist festzustellen, dass die Scheidung in der Regel für den Nicht-Obsorgeberechtigten bzw. Nicht-Aufenthaltselternteil eine enorme finanzielle Belastung entstehen lässt, da teilweise zwei Haushalte oder lange Fahrten finanziert werden müssen. Die Scheidung bedeutet oft für das Kind ein Ende des bisher Vertrauten. Daher sollten die Eltern von den, aus Sicht des Kindes, schlechten Lösungen die schmerzärmste wählen.
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