Im Rahmen der Pläne der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens für ein Europäisches Vertragsrecht hat die Study Group on a European Civil Code auf der Grundlage rechtsvergleichender Studien der Rechte der EU-Mitgliedstaaten Vorschläge für vereinheitlichte Regelungen zum Bürgschaftsrecht erarbeitet. Diese Principles of European Law on Personal Security sollen bereits jetzt zum Beispiel vor Schiedsgerichten wählbar sein und damit in der täglichen grenzüberschreitenden Vertragspraxis innerhalb des europäischen Rechtsraums Anwendung finden können. Katharina Klingel untersucht, ob und inwieweit sich die Principles aus Sicht der Nutzer des Binnenmarktes, wie Wirtschaftsunternehmen oder Verbraucher, als neutrales Recht für internationale Bürgschaftsverträge eignen. Dies unternimmt sie im Wege eines Vergleichs mit dem französischen und dem deutschen Recht. Geboren 1976; Studium des deutschen und französischen Rechts in Potsdam und Paris (Licence en droit, Maîtrise en droit); 2005-07 Wiss. Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Potsdam; 2009 Promotion; seit 2007 Rechtsanwältin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg.
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