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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,5, Technische Universität Ilmenau, Veranstaltung: Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Prozess einer Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform von besonderer Bedeutung. Sie legt den rechtlichen Rahmen für das spätere unternehmerische Tätigwerden fest und beeinflusst insbesondere Aspekte der Unternehmensstruktur, der Rechtsfähigkeit, der Finanzverfassung, der Haftung, und der Besteuerung. Da eine nachträgliche Änderung sowohl mit einem hohen Aufwand, als auch mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,5, Technische Universität Ilmenau, Veranstaltung: Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Prozess einer Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform von besonderer Bedeutung. Sie legt den rechtlichen Rahmen für das spätere unternehmerische Tätigwerden fest und beeinflusst insbesondere Aspekte der Unternehmensstruktur, der Rechtsfähigkeit, der Finanzverfassung, der Haftung, und der Besteuerung. Da eine nachträgliche Änderung sowohl mit einem hohen Aufwand, als auch mit Kosten verbunden ist, sollte man bei der Rechtsformwahl mit entsprechender Sorgfalt vorgehen. Hierfür ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gesellschaftsrecht unerlässlich.In seinen Urteilen „Centros“1, „Überseering“2 und „Inspire Art“3 hat der Europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit nach den Art. 43 und 48 EGV auch für Gesellschaften der europäischen Mitgliedsländer bestätigt. Den Unternehmensgründern stehen damit nicht mehr nur die jeweils nationalen Rechtsformen zur Verfügung. Viel mehr sind sie frei jede Rechtsform zu wählen, die in einem europäischen Mitgliedsland zulässig ist, ein Unternehmen nach den jeweils nationalen Bestimmungen dieses Mitgliedlandes zu gründen und dann mit dieser Gesellschaft im Heimatland des Unternehmensgründers wirtschaftlich tätig zu werden. In der jüngsten Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass sich viele Unternehmer in Deutschland für die englische Rechtsform der „private company limited by shares“4 entschieden. Die vorliegende Arbeit soll im Folgenden einen einführenden Überblick über diese Rechtsform geben. Hierbei wird insbesondere auf die Konstellation einer Limited mit satzungsmäßigem Sitz in England eingegangen, die ausschließlich in Deutschland wirtschaftlich tätig wird und im Mutterland keinen Geschäftsbetrieb aufnimmt.