Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule Stralsund, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für ein Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung und zählt zu den langfristig wirksamen unternehmerischen Entscheidungen. Dabei sind zahlreiche Kriterien, wie z.B. die Gewinn- und Verlustbeteiligung, Finanzierungsmöglichkeiten, Flexibilität bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern, die Steuerbelastung, die Publizitätspflichten, Gründungsaufwendungen u.v.m. gegeneinander abzuwägen. Mit den richtungsweisenden Entscheidungen des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art sind nunmehr auch zahlreiche ausländische Kapitalgesellschaften in Deutschland rechts- und parteifähig. Der EuGH wird dadurch der in Art. 43 und Art. 48 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit gerecht. Die klassischen deutschen Kapitalgesellschaften haben somit ausländische Konkurrenz erhalten, denn neben den deutschen Rechtsformen sind nunmehr auch zahlreiche ausländische Gesellschaftsformen mit in Betracht zu ziehen. Diese Auslandsgesellschaften werden nach ausländischem Recht gegründet und nehmen sogleich ihren Verwaltungssitz im Inland ein, wo sie auch den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit entfalten. Ein Gründer kann somit eine Gesellschaft in einem Land gründen, dessen Rahmenbedingungen ihm am attraktivsten erscheinen. Dieser neue Wettbewerb der europäischen Rechtssysteme wird sich voraussichtlich auf wenige Rechtsordnungen beschränken. Das englische Recht scheint dabei besonders attraktiv zu sein. Gründe für diese Konzentration sind die Verbreitung der englischen Sprache und die Vertrautheit vieler internationaler, vor allem US-amerikanischer, Investoren mit dem englischen Rechtssystem. Außerdem stellt das englische Recht sehr geringe Anforderungen an die Gründer von Kapitalgesellschaften. Für die Konzentration auf englisches Recht sprechen auch die derzeitigen Angebote an Vorratsgesellschaften (shelf companies) auf dem europäischen Markt, die ganz überwiegend englische Gesellschaften zum Gegenstand haben. Insbesondere die englische Private Company Limited by Shares (im Folgenden Limited), welche die am häufigsten gewählte Rechtsform Großbritanniens darstellt, erfreut sich nunmehr auch in Deutschland einer regen Beliebtheit, da ihre Errichtung die geringsten Anforderungen stellt. Die Limited ist eine juristische Person und entspricht weitestgehend der deutschen GmbH.
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