Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die vom Staate ausdrücklich aufgenommenen Kirchengesellschaften haben die Rechte privilegirter Corporationen." (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten: Zweyter Theil / Eilfter Titel / Erster Abschnitt § 17 - S.549) Die Privilegierung der Kirchen im Bildungswesen Deutschlands (für diese Arbeit insbesondere der Preußischen Staaten in ihren Vorgängern und Nachfolgern) ist in ihren Funktionen, Strukturen und Begründungen das Ergebnis eines langen historischen Prozesses. Sie steht in Nachfolge und Zusammenhang einer historisch gewachsenen und in unterschiedlichster Weise sich bis in das 20. Jahrhundert immer wieder neu strukturierenden Verbindung von Staat und Kirche. Innerhalb dieser Verbindungen war die Privilegierung der Kirchen (nicht nur) im Bildungswesen politisch gewollt und kennzeichnete eine definierte Position und Funktion der Kirchen innerhalb des Bildungssystems und damit der Gesellschaft als Ganzer. Die Studienarbeit aus 2002 zeichnet zum einen die mit der Reformation als 'Geburtsstunde' eingeleiteten Entwicklungen kirchlicher Privilegierung und damit Einflussnahme auf das Leben der Gesellschaft und ihrer Bürger bis hin zur Auseinandersetzung zum Status der Kirchen im Bildungswesen in den neuen deutschen Bundesländern und zum Konflikt um das Fach LER in Brandenburg nach. Abschließend werden die Begründungen und Zielsetzungen weiterhin bestehender Privilegierung diskutiert und auf ihre Wirkungen hin befragt? Denn sie bedeutet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen logischen Widerspruch zum Charakter eines weltanschaulich neutralen Staates und sorgt reziprok zur Akzeptanz der Institutionen der Kirchen durch die Bevölkerung für Konflikte. Mit Vorschlägen zu einer adäquaten Beteiligung der Kirchen am gesellschaftlichen Diskurs jenseits von Privilegierung schließt die Arbeit. An dieser Stelle kann die geführte Diskussion über das Jahr 2002 hinaus hoch relevant sein für die grundsätzliche Frage nach dem Recht, der Art, der Legitimität und der Intensität der Macht in und durch Einflüsse religiöser Systeme auf die Bürger einer freiheitlichen pluralen und säkularen Gesellschaft.
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