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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 01.01.1999 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Regelungen der neu geschaffenen Insolvenzordnung (InsO). Sie sollte die bis dahin geltende Konkurs-, Vergleichs- sowie die nur in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung ablösen. Auslöser der Insolvenzrechtsreform war die steigende Zahl der Konkurse, bei denen überwiegend eine Abweisung des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 01.01.1999 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Regelungen der neu geschaffenen Insolvenzordnung (InsO). Sie sollte die bis dahin geltende Konkurs-, Vergleichs- sowie die nur in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung ablösen. Auslöser der Insolvenzrechtsreform war die steigende Zahl der Konkurse, bei denen überwiegend eine Abweisung des Verfahrens mangels Masse erfolgte, weil nicht genügend Geld für einen Vergleich mit den Gläubigern vorhanden war. Allein 1992 wurden in Deutschland von den 15.302 Insolvenzverfahren ca. 71 % mangels Masse abgelehnt. Doch auch bei ausreichender Masse wurden Unternehmen unnötig zerschlagen, stillgelegt und Arbeitnehmer entlassen. Zu den wesentlichen Kerngedanken der neuen InsO gehört das Ziel der Sanierung statt der Liquidation des Unternehmens. Gemäß § 1 InsO sollen Krisen und Finanzprobleme frühzeitig erkannt werden, Insolvenzpläne möglichst schon bei Antragstellung durch den Schuldner selbst oder im Laufe der Verfahrens durch den Insolvenzverwalter vorgelegt werden, um eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger und die Bewältigung der Insolvenz sicherzustellen. Dies soll aber nicht durch Zerschlagung der Unternehmen und Veräußerung der Wertgegenstände geschehen, sondern viel mehr durch planmäßige Umgestaltung der Geschäftsprozesse, Rationalisierungsmassnahmen und sinnvolle Liquidierung, so dass die Mehrzahl der Arbeitsplätze und das weitere Bestehen des Unternehmens erhalten bleiben.