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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Münster, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang 2005 ist das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Zurückzuführen ist dies auf eine Diskussion, die bereits in den 80iger Jahren sowohl die Bundesregierung als auch die Finanzgerichte beschäftigte. Bereits damals hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Münster, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang 2005 ist das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Zurückzuführen ist dies auf eine Diskussion, die bereits in den 80iger Jahren sowohl die Bundesregierung als auch die Finanzgerichte beschäftigte. Bereits damals hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Problematik auseinandergesetzt, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber bereits mit dem Urteil vom 26.03.1980 1 aufgefordert, eine Rechtsänderung vorzunehmen. Mit Ausnahme von geringfügigen Korrekturen wurde dieser Aufforderung jedoch zunächst nicht nachgekommen. Erst das Urteil vom 06.03.2002 des BVerfG 2 , in dem nochmals auf die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Alterseinkünfte hingewiesen wurde, gab den Anstoß zu einer grundlegenden Reformierung der Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften. Die Bundesregierung wurde mit diesem Urteil dazu verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen, um damit die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen. Wäre keine Neuregelung der Besteuerung erfolgt, so hätten die bisherigen Bestimmungen zur Besteuerung der Beamtenpension ab dem Jahr 2005 nicht mehr angewendet werden dürfen, und dies hätte wiederum zu erheblichen Steuermindereinahmen geführt. Um einen adäquates Konzept zu einer systematisch schlüssigen und folgerichtigen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen 3 auszuarbeiten, wurde seinerzeit eine Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Rürup ins Leben gerufen. Da das BVerfG den Gestaltungspielraum für die Änderungen relativ weit gefasst hatte, ging der Auftrag der sog. Rürup-Kommission deutlich über den durch das Urteil notwendigen Umfang hinaus. Zwar hatte das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben, bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung insbesondere Doppelbesteuerungen zu vermeiden, jedoch bezüglich des Umfangs der steuerlichen Änderungen wurden keine Vorgaben gemacht. [...]

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