Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Politische Prozesse im klassischen Athen, Sprache: Deutsch, Abstract: Miltiades, der Sieger von Marathon, ist sicherlich eine der umstrittensten Personen in Herodots Darstellung der Perserkriege. Er, der die Griechen erfolgreich in die Schlacht gegen die Perser in die Ebene von Marathon führte, ist wie kaum eine andere für die griechische Antike wichtige Person in Herodots Werk unscharf: Sein Lebenslauf ist lückenhaft, verschiedenste Episoden in seinem Leben sind umstritten und sein Verhältnis zur Polis Athen nährte die Diskussion über den Zustand der Demokratie im nachkleisthenischen Athen. Ähnliches gilt für das athenische Rechtssystem mit dem Miltiades gleich zweimal in Konflikt geriet: In der Forschung gibt es verschiedene, teilweise widersprüchliche Positionen zur athenischen Rechtsordnung dieser Zeit, da die magere Quellenlage einen vergleichsweise spekulativen Umgang mit dieser Thematik erfordert: Es können nur dokumentierte Fälle beispielhaft herangezogen und analysiert werden um dann von diesen zu abstrahieren. Den Interpretationsspielraum, der sich bei der Analyse der bekannten Fälle auftut, gilt es soweit wie möglich zu begrenzen. Ich werde versuchen ein Puzzlestück dazu beizutragen indem ich die beiden Prozesse gegen Miltiades untersuchen und auf ihren Informationsgehalt bezüglich der prä-ephialtes’schen Prozeduren bei eisangeliá abklopfe. Hierfür werde ich im ersten Abschnitt dieser Arbeit auf den allgemeinen Kenntnisstand zur Eisangelie in Athen vor Ephialtes eingehen indem ich die Positionen Thiems, Hansens und Rhodes’ darstelle, bevor ich dann versuchen werde, die komplizierten biographischen Zusammenhänge in Miltiades’ Leben mit Hilfe der Werke von Obst, Kinzl und Berve nachzuzeichnen, um im letzten Abschnitt schließlich aus der Quellenlage zu den Prozessen gegen Miltiades unterstützende und abweichende Tendenzen herauszufiltern. Verfolgt man die Darstellung bei Aristoteles, scheint es so gewesen zu sein, dass der Areopag vor den Reformen Ephialtes’ alle Fälle von eisangeliá allein verhandelte und in diesen Prozessen urteilte. Andere Quellen deuten jedoch darauf hin, dass die Kompetenzen des Areopags wahrscheinlich schon früher beschnitten wurden, weshalb sich die Frage stellt, ob an den Prozessen gegen Themistokles, Kimon und eben auch Miltiades das Volk nicht bereits in irgendeiner Weise beteiligt war. Hier deutet sich eine Parallele zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung des Ostrakismos auf die ekklêsía 488/487 v. Chr. an.