Diplomarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem das Bundeswahlgesetz als Rechtsgrundlage für Bundestagswahlen zweimal, nämlich in den Jahren 2008 und 2012 vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar befunden wurde, ist mit Verabschiedung des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im Mai 2013 eine weitestgehende Konsenslösung gefunden und eingeführt worden. Die novellierte Sitzverteilungsmechanik, die den verfassungsrechtlichen Bedenken der Karlsruher Richter gegen den Effekt des negativen Stimmgewichtes und die ausgleichslosen Überhangmandate Rechnung tragen sollte, geriet jedoch schnell in die Kritik. Von einer viel zu komplexen und inkonsistenten Wahlrechtsreform, von "Extrawürsten" in Form der neu geschaffenen Ausgleichsmandate und einem dadurch möglichen "Mega-Bundestag" war die Rede. Nachdem die Begleiterscheinungen des neuen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2013 nur in mäßigerem als dem zuvor befürchteten Umfang sichtbar wurden wird nun, wenige Monate vor der nächsten turnusgemäßen Bundestagswahl im Herbst 2017, die Kritik wieder lauter. Trotz Wahlumfragen, die Parlamentsgrößen zwischen 670 und 800 Sitzen vorhersagen, der mittlerweile seit Jahren bekannten Schwachstellen des überarbeiteten Bundeswahlgesetzes und der eindringlichen Mahnungen des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert "noch einmal in Ruhe und gründlich" über eine Reform der Reform nachzudenken ist ein Großteil der 18. Wahlperiode des Bundestages ohne Nachbesserungen am Bundeswahlgesetz oder zumindest eine grundlegende Diskussion darüber verstrichen. Diese Diplomarbeit gibt zunächst einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes an die Wahlgesetzgebung. Daran anschließend wird das gegenwärtige Bundeswahlgesetz, insbesondere die neugestaltete Sitzverteilungsmechanik und die an ihr bemängelten Komponenten und Begleiterscheinungen, einer juristischen Analyse unterzogen, der diese im Ergebnis standhält. Ausgehend von einem zwar nicht verfassungsrechtlich, aber doch verfassungspolitisch bestehenden Reformbedarf werden abschließend mit der Verhältnis-, Mehrheits- und Grabenwahl Alternativmodelle zum System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl aufgezeigt, diskutiert und für tauglich für ein von Grund auf novelliertes bundesdeutsches Wahlrecht befunden.
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