Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 1,0, Universität Kassel, Veranstaltung: e-Government, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur im Personenstandswesen auf die davon betroffenen Geschäftsprozesse zu analysieren sowie das Konzept zur Umstellung auf die elektronische Registerführung zu bewerten. In Ergänzung hierzu sollen Überlegungen zur Fortsetzung des Projektes angestellt werden. Die Arbeit gliedert sich hierzu in insgesamt fünf Kapitel. Nachdem einleitend die Relevanz der Thematik dargestellt wurde, folgt im nächsten Kapitel die Betrachtung der qualifizierten elektronischen Signatur aus den Blickwinkeln der Theorie und Praxis, bevor auf ihren spezifischen Einsatz im Bereich des Personenstandswesens eingegangen wird. Im Anschluss daran folgen Gedanken zur Erweiterung des Konzepts der elektronischen Registerführung unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Arbeit schließt mit einem Fazit ab. Die großen Ziele, die sich die öffentliche Verwaltung durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen verspricht, liegen in der effizienteren und damit kostengünstigeren Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Steigerung von Qualität und Produktivität durch die Nutzung von Synergien sowie dem Ausbau des Angebotes an elektronischen Dienstleistungen, die die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an einen zeitgemäßen Service erfüllen. E-Government ist damit aus dem modernen Geschäftsprozessmanagement kaum mehr wegzudenken. Die bereits realisierten Projekte, insbesondere im Bereich der verwaltungsinternen Kommunikation und Administration, wie etwa die Einführung der E-Akte in zahlreichen Behörden, belegen den Erfolg des E-Government-Ansatzes. Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass für E-Government Grenzen existieren, wie im Rahmen der Einführung des neuen Personalausweises bezüglich der Nutzung der Onlinefunktion festgestellt werden musste. Häufig scheitert die vollständig elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen an der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift, welche auf Papier zu leisten ist. Dadurch ergeben sich Medienbrüche, die nicht nur die Prozessdauer erhöhen, sondern zudem weitere Kosten verursachen. Um diese Problematik zu lösen und medienbruchfreie Abläufe zu ermöglichen, wurde die qualifizierte elektronische Signatur durch den Gesetzgeber als funktionsgleiches elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift anerkannt.
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