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Im Zuge der VVG-Reform hat der Gesetzgeber im Bereich der vertraglich geregelten Obliegenheiten mit der Einführung einer vom Verschulden des Versicherungsnehmers abhängigen Quotelung eine weitreichende Änderung vorgenommen. Wurden bislang Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer meist mit der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers sanktioniert, tritt an die Stelle der Leistungsfreiheit nun die Leistungskürzung. Diese Reform ist sehr umstritten. Ihre Gegner stellen die praktische Handhabbarkeit der Neuregelung in Frage. Zentrales Thema der vorliegenden Arbeit ist…mehr

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Produktbeschreibung
Im Zuge der VVG-Reform hat der Gesetzgeber im Bereich der vertraglich geregelten Obliegenheiten mit der Einführung einer vom Verschulden des Versicherungsnehmers abhängigen Quotelung eine weitreichende Änderung vorgenommen. Wurden bislang Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer meist mit der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers sanktioniert, tritt an die Stelle der Leistungsfreiheit nun die Leistungskürzung. Diese Reform ist sehr umstritten. Ihre Gegner stellen die praktische Handhabbarkeit der Neuregelung in Frage. Zentrales Thema der vorliegenden Arbeit ist deswegen, wie die Quotelung handhabbar gemacht werden kann. Hierbei sind zwei Fragen zu unterscheiden: Zum einen, welche Parameter überhaupt zur Grundlage der Quotelung gemacht werden können. Zum anderen, in welchem Verhältnis diese Parameter zueinander stehen. In diesem Zusammenhang ist ein Blick in die Schweiz interessant, wo sich mit Art. 14 Abs. 2 VVG Schweiz ein Vorbild für die Quotelung findet. Im Weiteren sind die bislang in der deutschen Literatur diskutierten Ansätze zur Handhabung der Quotelung einer eingehenderen Untersuchung zu unterziehen. Schließlich sind die Bewertungssituationen des deutschen Rechts in den Blick zu nehmen, bei denen - wie bei der Festlegung eines Schmerzensgeldes - aus einer Gesamtbewertung unterschiedlichster Parameter feste Rechengrößen ermittelt werden. Es muss geklärt werden, ob aus der Betrachtung dieser Vorschriften bzw. Rechtsinstitute Erkenntnisse für den Umgang mit der Quotelung gewonnen werden können. Im Anschluss an diese grundsätzlichen Probleme stellen sich weitere Fragen, die das neue Recht mit sich bringt und die beantwortet werden müssen, insbesondere, wie zu quoteln ist, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen zusammentreffen, und wie sich die Quotelung in der KFZ-Haftpflichtversicherung gestaltet. Der Titel wurde für die Anwendung in der Rechtspraxis konzipiert.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dr. Michael C. Feifel wurde 1976 in Frankfurt am Main geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er in Konstanz, Lyon und Heidelberg Rechtswissenschaft. Das Studium schloss er im Jahre 2000 mit der licence en droit und im Jahre 2003 mit dem ersten Staatsexamen ab. Das zweite Staatsexamen folgte im Jahre 2006 vor dem Hessischen Ministerium der Justiz. Ebenfalls im Jahr 2006 wurde ihm von der Universität Frankfurt am Main der Grad eines LL. M. Eur. verliehen, nachdem er das entsprechende Aufbaustudium des europäischen Wirtschaftsrechts erfolgreich absolviert hatte. Im Jahre 2007 beendete er das Studium der Kunstgeschichte mit der Prüfung zum Magister Artium; gleichzeitig wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit dem Jahr 2008 ist er als Rechtsanwalt bei der AAV GmbH, einer Tochtergesellschaft der Fraport AG, mit versicherungsrechtlichen Fragen befasst. Im Jahre 2010 wurde er an der Universität Frankfurt am Main mit einer von Prof. Dr. Manfred Wandt betreuten Arbeit über "Die Quotelung bei Obliegenheitsverletzungen nach VVG 2008" mit der Note "magna cum laude" promoviert. Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.