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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 1,7, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Terroristische Gruppen der 1970/80er Jahre im internationalen historischen Vergleich: „Rote Armee Fraktion“, „Rote Brigaden“ und „Japanische Rote Armee“, Sprache: Deutsch, Abstract: Kürzlich wurden zwei Terrorverdächtige aus einer KLM-Maschine auf dem Flughafen Köln-Bonn geholt. Mehrere terroristische Bombenanschläge mit islamistischem Hin-tergrund sind in den letzten Jahren in Deutschland verhindert worden. Als Bürger hat man den Eindruck, der Staat…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: 1,7, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Terroristische Gruppen der 1970/80er Jahre im internationalen historischen Vergleich: „Rote Armee Fraktion“, „Rote Brigaden“ und „Japanische Rote Armee“, Sprache: Deutsch, Abstract: Kürzlich wurden zwei Terrorverdächtige aus einer KLM-Maschine auf dem Flughafen Köln-Bonn geholt. Mehrere terroristische Bombenanschläge mit islamistischem Hin-tergrund sind in den letzten Jahren in Deutschland verhindert worden. Als Bürger hat man den Eindruck, der Staat geht souverän mit der Bedrohung um. Prozesse gegen Terrorverdächtige müssen nicht jahrelang vorbereitet werden. Wie aber sah der Umgang des Staates mit dem bundesdeutschen Terror der 1970er Jahre aus? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Reaktionen des deut-schen Rechtstaates auf den Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF). Seinen Höhepunkt fand der Terrorismus in Deutschland im Herbst 1977, als die RAF den damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entführte. Die 44 Tage seiner Entführung gelten als „eines der am meisten bedrückenden Kapitel der Ge-schichte der Bundesrepublik“ (Wesel 2002: 257). Eine Welle von Gewalttaten er-schütterte die Republik, auf die der Staat mit aller Härte reagierte. Er schöpfte nahe-zu alle rechtstaatlichen Mittel aus und schuf – wo nötig – neue Gesetze. Zwischen 1970 und 1978 wurden eine Vielzahl von Gesetzen, bzw. Gesetzesänderungen zur Abwehr der vom Terrorismus ausgehenden Gefahren beschlossen. Zunächst werde ich kurz auf die Geschichte der RAF eingehen, ihre Gründung nach-vollziehen, ihre Ziele beschreiben und welche Gewalttaten in den 1970er Jahren auf ihr Konto gingen. Danach beschäftige ich mich mit den wichtigsten Neuerungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung. Unter anderem geht es dabei um den Verteidigerausschluss, die Möglichkeit, Verhandlungen in Abwesenheit der Ange-klagten durchzuführen und das Kontaktsperregesetz. Abschließend werde ich eine Bewertung der staatlichen Reaktionen auf den Terrorismus vornehmen.