Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 2,3, Universität zu Köln (Historisches Seminar), Veranstaltung: Politische Korruption in der Bundesrepublik, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht zuletzt die jüngsten Spendenskandale und das damit verbundene Medienecho haben ganz aktuell die Parteienfinanzierung und ihre gesetzlichen Regelungen wieder in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken lassen. Dabei wird häufig übersehen, dass die Problematik von Spenden, insbesondere solcher von Unternehmen, an politische Parteien und deren Entscheidungsträger schon seit Bestehen der Bundesrepublik zu einer der vieldiskutiertesten und nie vollständig aufzulösenden politischen Problemstellungen gehört. So ist allein das Parteiengesetz, das die Transparenz von Spenden an die Parteien garantieren soll, in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt neunmal geändert worden. Das Gesetz selbst wurde nach langwierigen parlamentarischen Diskussionen erst 1967 verabschiedet, also erst 18 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, dessen Artikel 21 die Grundlage des Parteiengesetzes bildet. Insbesondere in der politischen Diskussion der 50er und 60er Jahre wurde heftig um die genaue Formulierung des Gesetzeswerkes gestritten. Ziel dieser Arbeit soll es sein aufzuzeigen, wie in den Anfangsjahren der Bundesrepublik mit dem Auftrag des Parlamentarischen Rates einer Rechenschaftslegung umgegangen wurde und warum die Zeitspanne bis zur Beschlussfassung über das neue Gesetzeswerk so lange andauerte. Hierbei soll der Blick allerdings ausschließlich auf die im Grundgesetz geforderte und im Parteiengesetz umgesetzte Rechenschaftspflicht gelenkt werden. Aufgrund des Umfanges dieser Arbeit müssen Fragestellungen, die sich auf Inhalte des Gesetzes außerhalb der Rechenschaftspflicht für die Parteien beziehen, unbehandelt bleiben. Lediglich die in der Diskussion um die Rechenschaftspflicht mit hinein spielende Frage um die staatliche Unterstützung von Parteien wird an entsprechender Stelle behandelt werden. Ebenso werden die zahlreichen Änderungen nach 1967 bis hinein in die heutige Zeit nicht thematisiert werden können. Es erscheint aber für die historische Forschung lohnenswert, diese Themen der bundesrepublikanischen Geschichte an anderer Stelle aufzugreifen. Die bisherige Forschungsliteratur zur Entstehung des Parteiengesetzes ist (leider) fast ausschließlich von Juristen und Staatstheoretikern veröffentlicht worden. Es wäre sicher sinnvoll, diesen Prozess auch verstärkt aus historischer Perspektive zu betrachten.
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