Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg (Department Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Rechnungslegung in Gebietskörperschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: „Gebietskörperschaften haben über die ordnungsgemäße Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel Rechnung zu legen.“ Um dieses umzusetzen wird und wurde in den meisten Gebietskörperschaften die klassische Kameralistik als Rechnungswesen genutzt. „Die Kameralistik liefert als reine Geldverbrauchsrechnung keine Informationen über Kosten und Leistungen, über Vermögen und alle Schulden sowie deren Veränderung. In Wissenschaft und Praxis besteht inzwischen Konsens, dass das Rechnungswesen zu einem Ressourcenverbrauchskonzept auf Basis der Doppik zu reformieren ist, um auch die nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbräuche abbilden zu können.“ Die Anfang der 90er Jahre unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ eingeleitete Reform der Kommunen in Deutschland beinhaltet, unter anderem auch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesen innerhalb der Kommunen. „Im Zentrum des neuen Rechnungswesens steht ein neuer Haushaltsausgleichsgrundsatz, wonach nicht mehr die Ausgaben durch Einnahmen zu decken sind, sondern die Aufwendungen durch Erträge. Insofern wird sich ein Wechsel von einem Geldverbrauchskonzept zu einem Ressourcenverbrauchskonzept vollziehen.“ Um ein tatsächliches, transparentes Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gebietskörperschaft bereitzustellen, bedarf es jedoch nicht nur einzig der Umstellung in der jeweiligen Kommunalverwaltung sondern es müssen alle öffentlichen Unternehmen in privat- und öffentlich-rechtlichen Rechtsformen, der Kommune mit einbezogen werden. Es sollte also ein „öffentlicher Konzernabschluss“ erstellt werden. „D.h. die Einzelabschlüsse aller dezentralen Organisationseinheiten sind mit dem der Verwaltung zu einem aggregierten Gesamtabschluss zusammenzufassen.“ Um einen Konzernabschluss zu erstellen bedarf es allerdings auch der Zusammenführung sämtlicher Einzelabschlüsse der dezentralen Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft. Unter diesem Gesichtspunkt befasst sich die vorliegende Arbeit mit der Konsolidierung der Schulden einer Gebietskörperschaft zur Erstellung eines Konzernabschlusses. Es werden vor allem die Vorschriften und Empfehlungen von HGB und IPSAS berücksichtigt.