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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät, Recht als Nebenfach), Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Presse ist frei“, so beginnen die meisten Pressegesetze. Doch die Freiheit ist nicht grenzenlos. So wie alles in einem Rechtsstaat, so werden auch die Medien von Gesetzen und Normen geregelt. Es gilt, die Rechte und Pflichten der Beteiligten, also der Presse auf der einen Seite und der Verbraucher auf der anderen Seite festzulegen. Dabei zeigt sich, dass Rundfunk und Presse…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät, Recht als Nebenfach), Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Presse ist frei“, so beginnen die meisten Pressegesetze. Doch die Freiheit ist nicht grenzenlos. So wie alles in einem Rechtsstaat, so werden auch die Medien von Gesetzen und Normen geregelt. Es gilt, die Rechte und Pflichten der Beteiligten, also der Presse auf der einen Seite und der Verbraucher auf der anderen Seite festzulegen. Dabei zeigt sich, dass Rundfunk und Presse in verschiedensten Gesetzen auf verschiedensten Ebenen und rechtlichen Instanzen geregelt ist. Beispielhaft seien hier medienrechtlich wichtige Normen genannt. Auf Bundesebene gelten unter anderem das Telekommunikationsgesetz, das Jugendschutzgesetz oder Staatsverträge, wie der Rundfunkstaatsvertrag oder der Jugendmediendienstschutz-Staatsvertrag. Herausragende Bedeutung hat das Grundgesetz. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, auch für Fernsehen und Rundfunk als Teil der Medienlandschaft, in Art. 5 GG festgelegt. Die dort verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Da die Länder, wie im Grundgesetz festgelegt (Art. 30, 70, 72, 74 GG), die gesetzgebende Macht der Programmverwaltung der Sender innehaben, sind auf der Ebene der Bundesländer neben den Länderverfassungen zudem die einzelnen Landespresse- beziehungsweise Landesmediengesetze eine wichtige Norm, die die Aufgaben der Presse, ihr Informationsrecht, ihre Sorgfaltspflicht regeln und beispielsweise auch Vorgaben zu den Redakteuren und dem Impressum machen. Speziell im Bereich des Rundfunks sind diese allgemeinen Voraussetzungen noch mal im einheitlich für alle Bundesländer geregelten und bindenden Rundfunkstaatsvertrag umfangreicher und konkreter ausgeführt. Auch auf supra-nationaler Ebene gibt es medienrechtliche Regelungen. Im Zuge der Europäisierung haben immer mehr die Regeln der EG und die Normen des Europarates an Bedeutung gewonnen. Es geht darum, gleichwertige Fernsehverhältnisse in Europa zu schaffen. So gibt es auf europäischer Ebene zahlreiche weitere Richtlinien und Konventionen, wie zum Beispiel die EG-Fernsehrichtlinie und das „Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen“ (Fernseh-Europaratskonvention) des Europarats; beide stellen den Kern der europäischen Rundfunkordnung dar. Tagtäglich müssen Abwägungen getroffen werden. So kommt es tagtäglich zu Streitigkeiten, oft Unsicherheiten. Es stellt sich die Frage, wie die Gesetze am besten angewendet werden und wo, wann und warum sie eventuell sogar fehlschlagen.