Weshalb darf der Staat seine Bürgerinnen und Bürger für eine Handlung bestrafen? Diese Frage ist seit der Antike zentral für die politische Philosophie. Es gibt grundsätzlich zwei Ansätze, welche die Frage auf unterschiedliche Weise beantworten. Zum einen kann die Schuld einer Person als hinreichender Grund betrachtet werden, eine Person zu bestrafen. In diesem Fall vertritt man eine retributivistische Theorie. Zum anderen kann man zeigen, dass die Bestrafung von Verbrechern für die Gesellschaft positive Konsequenzen hat. Argumentiert man so, rechtfertigt man die Bestrafung aus konsequentialistischen Gründen. Diese Abhandlung zeigt zunächst die jeweiligen Vor- und Nachteile der Ansätze auf. Aus der Beurteilung folgt dann die Entwicklung einer Theorie, die versucht die beiden Ansätze zu verbinden und die Widersprüche aufzulösen.
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