Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Eine Verfassung ohne Staat? Grundoptionen zur gegenwärtigen Debatte in der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union hat der Europäische Rat von Laeken 2001 den Europäischen Konvent mit der Ausarbeitung eines Verfassungsvertrages beauftragt. Dieser steht, nach Ansicht der Staats- und Regierungschefs der EU Mitgliedsstaaten, vor der Aufgabe die Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Die bestehende komplizierte Europäische Vertragsstruktur soll durch die Vorlage eines Verfassungsentwurfs vereinfacht und neu strukturiert werden. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden innerhalb des Europäischen Konvents Arbeitsgruppen gebildet, deren Vorschläge zu den verschiedenen Politik- und Sachbereichen dann dem Gremium als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Arbeitsgruppe III des Konvents: die Frage nach der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union. Im Rahmen meiner Ausführungen soll geklärt werden, wie sich die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe strukturell auf die Europäische Union auswirken. Es soll beispielsweise herausgearbeitet werden, welche unmittelbaren Konsequenzen die (vertragliche) Anerkennung einer einzigen Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union mit sich bringt. Zunächst soll jedoch analysiert werden, ob im Falle der Europäischen Union bisher von dem Bestehen einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgegangen werden kann. Eine vorgehende Definition des Terminus Rechtspersönlichkeit ist damit obligatorisch. Ferner werde ich mich auf ein Politikfeld konzentrieren, bei dem die Frage nach der Existenz einer eigenen Rechtspersönlichkeit eine zentrale Rolle spielt: den Außenbeziehungen, die durch einen Dualismus zwischen dem Außenhandeln der EG und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gekennzeichnet ist. Dies erscheint mir sinnvoll, da es zum einen die Komplexität der bestehenden Struktur verdeutlicht und zum anderen auch Erkenntnisgewinne über die Probleme der bestehenden Regelung in der Praxis liefert. Anschließend soll explizit auf die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe Rechtspersönlichkeit im Rahmen des EU- Verfassungskonvents eingegangen werden. Dabei gilt es zu illustrieren, ob die von der Gruppe erarbeitenden Empfehlungen geeignet sind, mehr Transparenz in die bisherigen Strukturen zu bringen und auch dazu beitragen das Vertragswerk der Europäischen Union zu vereinfachen.