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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht), Veranstaltung: Seminar Aktuelle Streitfragen des Europarechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Kinder werden wie Ware gehandelt. So zumindest lautet der Vorwurf mancher, die die Leihmutterschaft – jedenfalls in kommerzieller Form – ablehnen. Die Kinder würden wie ein Vertragsgegenstand einer regelrechten „Qualitätskontrolle“ unterworfen und bei etwaiger „Mangelbehaftung“ zurückgewiesen. Die sich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht), Veranstaltung: Seminar Aktuelle Streitfragen des Europarechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Kinder werden wie Ware gehandelt. So zumindest lautet der Vorwurf mancher, die die Leihmutterschaft – jedenfalls in kommerzieller Form – ablehnen. Die Kinder würden wie ein Vertragsgegenstand einer regelrechten „Qualitätskontrolle“ unterworfen und bei etwaiger „Mangelbehaftung“ zurückgewiesen. Die sich häufenden Meldungen nähren diesen Vorwurf auf erschreckende Art und Weise. So kann man erschütternde Geschichten lesen, über „bestellte“ Kinder die letztlich doch nicht angenommen wurden, weil etwa ihr Geschlecht nicht der Vorstellung des ihre Zeugung initiierenden Paares entsprach. Auch wurden etwa behinderte Kinder bei den sie gebärenden Frauen zurückgelassen und nur deren gesunde Geschwister mitgenommen. Weniger hingegen hört man von den positiven Fällen geglückter Leihmutterschaften, in denen sich die gebärende Frau aus freien Stücken zur Austragung des Kindes bereiterklärt und damit einem ungewollt kinderlosen Paar deren wohl sehnlichsten Wunsch erfüllt. In manchen Fällen wird sogar nach der Geburt der Kontakt zw. der neu entstandenen Familie und der Leihmutter bewusst aufrechterhalten. In derartigen Konstellationen kann das Kind schwerlich mit einer Handelsware verglichen werden. I.R. einer Leihmutterschaft hingegen werden mit Gameten des Wunschvaters (oder eines Spenders) befruchtete Eizellen der Wunschmutter in die das Kind austragende Frau eingepflanzt. In dieser Konstellation kommt es zu einer – von vielen als bedenklich angesehenen – „gespaltenen“ Mutterschaft, da die biologische und genetische Mutterschaft hier auseinanderfallen. I.F. soll nun zunächst die zur Thematik der Leihmutterschaft erfolgte Rechtsprechung des EGMR näher beleuchtet werden. Sodann wird auf das genannte Verbot und die generelle Rechtslage hinsichtlich der Leihmutterschaft in Deutschland eingegangen. Daraufhin wird ein kurzer Vergleich mit der entsprechenden Rechtslage in anderen Ländern erfolgen, sowie die rechtl. Behandlung grenzüberschreitender Leihmutterschaften erörtert werden. Letztlich soll in Folge einer Auseinandersetzung mit der diesbezüglich relevanten deutschen Rechtsprechung eine Darstellung der Konsequenzen der Entscheidungen des EGMR auf das deutsche Recht erfolgen. In diesem Rahmen wird erörtert werden, inwieweit das deutsche Verbot der Leihmutterschaft in der Praxis durchsetzbar bleibt. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung.