Document from the year 2010 in the subject Law - Miscellaneous, , language: Czech, abstract: Am 30. Mai 2002 verabschiedete das Parlament der Tschechischen Republik eine lange Zeit erwartete komplexe Sonderrechtsregelung betreffend die Schenkung, Abnahme und Transplantationen von Organen und Geweben. Diese trat am 1. September 2002 in Kraft. Ihr Bedarf folgte aus der Gesamtrevision des ehemaligen Systems von Schenkungen, Abnahmen und Transplantationen von Organen und Geweben in der Tschechischen Republik. Die neue Rechtsregelung ersetzte die bisherige unzureichende und kurz gefasste gesetzliche Regelung dieser Problematik, welche nur in einziger Bestimmung des § 26 des Gesetzes Nr. 20/1966 Slg., über die Pflege um Gesundheit des Volkes durchgeführt wurde. Die neue Rechtsregelung ist im Einklang mit der Verfassungsordnung der Tschechischen Republik und den internationalen für die Tschechische Republik verbindlichen Verträgen. Die Hauptquelle der neuen Rechtsregelung bildet das Gesetz Nr. 285/2002 Slg., über Schenkung, Abnahme und Transplantationen von Organen und Geweben und über Änderung einiger Gesetze (Transplantationsgesetz). Einen Gesetzesbestandteil bildet auch die zusammenhängende Novellierung des Strafgesetzes (Gesetz Nr. 140/1961 Slg., in der Fassung der späteren Änderungen und Ergänzungen), des Gesetzes Nr. 48/1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänzung einiger zusammenhängender Gesetze, des Gesetzes Nr. 200/1990 Slg., über Ordnungswidrigkeiten, des Gesetzes Nr. 20/1966 Slg., über die Pflege um Gesundheit des Volkes und des Gesetzes Nr. 160/1992 Slg., über die Krankenpflege in nichtstaatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zu den weiteren Quellen der Rechtsregelung gehören die Regierungsverordnung Nr. 436/2002 Slg., über Durchführung des Transplantationsgesetzes, die Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 437/2002 Slg., über die Feststellung näherer Bedingungen für die Beurteilung der Gesundheitsfähigkeit und über den Umfang der Untersuchung des lebenden oder verstorbenen Gewebespenders und die Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 479/2002 Slg., über die Feststellung der fachlichen Befähigung von Ärzten, welche den Tod feststellen und welche die Untersuchung über den Tod für Zwecke der Gewebe- und Organabnahme durchführen. Diese Monographie befasst sich mit den rechtlichen und medizinischen Aspekten der neuen Rechtsregelung der Schenkung, der Abnahme und der Transplantationen von Organen und Geweben in der Tschechischen Republik.
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