Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universität Paderborn, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Hauptziel der Europäischen Gemeinschaften ist es, im Arbeitsrecht die Rechtsnormen so anzugleichen, dass ein freier und fairer wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht wird. Jedoch gehört der Grundsatz zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben zu den wichtigsten Zielen der Sozialpolitik der Gemeinschaft und bildet das zentrale Thema des EG-Arbeitsrechts. Die vorliegenden Arbeit analysiert systematisch die Auswirkung der Rechtssprechung des EuGH auf das Arbeitsrecht, wobei insbesondere die Rechtssprechung zur Gleichbehandlung näher untersucht wird. Der Autor gibt einführend einen Überblick über die Organisation und die Aufgaben des EuGH. Anschließend wird im Schwerpunkt dieser Arbeit die Rechtssprechung des Gerichtshofs zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im europäischen Arbeitsrecht analysiert. Als ein Ausnahmefall des Gleichstellungsgrundsatzes wird die positive Diskriminierung erläutert. Grundlage der fundierten Untersuchung bilden immer die Rechtssprechungen des EuGH.