Die Monarchen der Einzelstaaten des Deutschen Bundes haben im Laufe des 19. Jahrhunderts eine Vielzahl unterschiedlicher geschriebener Verfassungen erlassen. Mit diesen haben sie ihre Machtbefugnisse erheblich eingeschränkt. Dies ist insoweit erstaunlich, als sie erst kurz zuvor den Übergang zum Absolutismus vollzogen hatten. Die vorliegende Arbeit untersucht, warum die Monarchen diese Verfassungen erlassen haben, in welchen Bereichen sie sich wie einschränkten und sie beleuchtet das Verhältnis der Verfassungen zum Recht des Deutschen Bundes. Dabei werden erstmalig die Regelungen aller Verfassungen, die während der Zeit des Deutschen Bundes in einer Monarchie ergangen sind, umfassend einbezogen, ausgewertet und verglichen.
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