Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Universität Augsburg (Institut für Europäische Rechtsordnungen), Veranstaltung: Seminar: "Methodische Grundfragen zum deutschen und anglo-amerikanischen Recht - Legal Basic Questions in German and Anglo-American Law", Sprache: Deutsch, Abstract: „Europa wächst zusammen“ – diesen Ausspruch kann man fast täglich irgendwo hören oder lesen. Er ist sicher nicht zu bestreiten, aber beim Anblick der Vielfalt von Rechtsordnungen und Rechtskulturen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union muß man sich doch fragen, wie weit der Prozeß des Zusammenwachsens und der Angleichung denn wirklich schon fortgeschritten ist. Vor allem die Unterschiede zwischen den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen des „civil law“ und den Rechtsordnungen des „common law“ auf den britischen Inseln sind trotz fortschreitender Harmonisierung weiterhin beträchtlich. Im Zuge des stetig zunehmenden grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs innerhalb Europas wächst gezwungenermaßen auch die Zahl der privaten transnationalen Vertragsbeziehungen. Die Tatsache, daß Verträge dadurch häufig einer fremden Rechtsordnung unterliegen, führt oftmals zu schwierigen Vertragsverhandlungen und schwer kalkulierbaren Risiken für die Beteiligten. Bereits Anfang der 1980er Jahre nahm eine kleine Gruppe von Akademikern unter der Leitung des dänischen Privatrechtlers Professor Ole Lando die Arbeit an der Ausarbeitung von „Principles of European Contract Law“ auf. Die Lando-Kommission und ihr Entwurf ist Gegenstand der vorliegenden Abhandlung.