Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Föderalismusreform in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: "Der deutsche Föderalismus macht - einmalig in der Welt - die Gesetzgebung abhängig von der Zustimmung der Landesregierungen im Bundesrat, während die Länder ihrerseits kaum noch eigene Gesetzgebungskompetenzen haben und auch für ihre Einnahmen völlig von Bundesgesetzen abhängig sind." Scharpf, Fritz (2002) Fritz Scharpf hat seine Kritik am deutschen Föderalismus mit einem sehr scharfen Unterton belegt. Er nennt drei Hauptschwächen des deutschen Föderalismus: die Möglichkeit parteipolitischer Blockaden, die generelle Schwerfälligkeit und Intransparenz bundespolitischer Entscheidungsprozesse und die eingeschränkten Handlungsspielräume der Landespolitik (vgl. Margedant 2003: S. 10). Dies bilanzierend erscheint eine Reform des bundesdeutschen Föderalismus als dringend notwendig. Heute sind weder kooperativer, Mitwirkungs- oder Beteiligungsföderalismus die dominierenden Schlagwörter, sondern es regieren die Begriffe des Gestaltungs- und Wettbewerbsföderalismus die Reformdebatten der Politik und Wissenschaft. Seit fast einem Jahrzehnt schon versuchen Politiker und Wissenschaftler mit verschiedensten Ansätzen und unterschiedlichsten communities die als so dringend erachtete Reform des deutschen Föderalismus voranzubringen. Der große Wurf sollte mit der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (KOMBO) gelingen, der neben Mitgliedern aus den beiden deutschen gesetzgebenden Bundesorganen auch beratende Experten aus der Wissenschaft angehörten, welche vielfältige und verheißungsvolle Alternativvorschläge ausgearbeitet hatten (vgl. Deutscher Bundestag 2003: S. 1). Die konstituierende Sitzung der KOMBO fand am 7. November 2003 im Bundesrat statt. Als Zielsetzung hatte die Kommission vornehmlich die Entflechtung des deutschen föderalen Systems, die sich durch die Reform von insgesamt drei Hauptschwerpunkten ergeben sollte. Darunter zählen neben der Überprüfung der "Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder" auch die Überprüfung der "Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung" und schließlich die "Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern" (vgl. Deutscher Bundestag 2003: S. 1).
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