Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Note: 1,4, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: "Was und wie viel eine Gesellschaft ihren bedürftigen Mitbürgern bei Notlagen an Hilfen zu geben bereit ist, charakterisiert ihre gesellschaftspolitische bzw. humane Grundhaltung. Gerade in schwierigen Zeiten mit zunehmenden gesellschaftlichen Mängellagen muß sich der Sozialstaat bewähren (und nicht in prosperierenden Zeiten) und darf Sozialhilfe kein fiskalischer Restposten und primäres Ärgernis für Kämmerer und Spar-Kommissare sein." (Niedrig 1987: 363) Mit dem in Kraft Treten des SGB II hat der Sozialstaat eine seiner grundlegendsten sozialpolitischen Neuordnungen erfahren. Viele Autoren haben sich bereits mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auseinandergesetzt. Letztlich fast immer mit dem Ergebnis, dass das SGB II nicht halten kann, was man sich bei seinem in Kraft Treten versprochen hat, sondern stattdessen eine Verschlechterung der Situation der Leistungsempfänger bewirkt hat. Inwiefern es sich bei dieser Schlechterstellung nicht nur um das subjektive Empfinden des Einzelnen handelt, sondern sich qua Gesetzestext Anhaltspunkte für eine solche Negativentwicklung aufzeigen lassen, soll Ausgangsfrage dieser Arbeit sein. Daher wird im 1. Teil das BSHG näher dargestellt: historische Ausgangslage,Zielsetzung und das dahinterstehende, implementierte Menschenbild, als auch die Grundprinzipien auf denen die Sozialhilfe nach dem BSHG erfolgte. Vor dem Hintergrund eines späteren Vergleichs mit den Regelungen des SGB II muss auch die Möglichkeit der Sanktionen und Anreize im BSHG aufgezeigt werden. Im Folgenden wird dann die Grundsicherung für Arbeitsuchende dargestellt. Auch hier kann auf eine Darstellung der sozialpolitischen Hintergründe vor denen das SGB II entwickelt wurde nicht verzichtet werden. Um die Gesetze miteinander vergleichen zu können, müssen auch hier die Zugangsvoraussetzungen dargestellt werden. Der Faktor Anreize und Sanktionen ist für die Zwecke dieser Arbeit unabdingbar, wird er doch oftmals als Dreh- und Angelpunkt der Schlechterstellung der Leistungsberechtigten dargestellt. Im 3. Kapitel soll der Wandel des Sozialstaats dargestellt werden, um sichtbar zu machen, wie eine solche Entwicklung nicht nur möglich war, sondern eine Reform des Sozialhilferechts geradezu forciert wurde. Abschließend soll zumindest im Ansatz die - zweifelsohne hypothetische - Frage, inwiefern diese Verschlechterung tatsächlich vorrangig auf die Einführung des 4. Gesetzes zur Arbeitsmarktreform zurückzuführen ist, beantwortet werden.
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