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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Seminar zum Luftverkehrsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Ankündigung der Europäischen Kommission im April 2011, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einer umfassenden Reform zu unterziehen, um eine angemessene Durchsetzung der Fluggastrechte sicherzustellen, waren die an die sich anschließende Novellierung geknüpften Erwartungen groß. Die Überarbeitung der in weiten Teilen der Literatur als gescheitert geltenden Verordnung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Seminar zum Luftverkehrsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Ankündigung der Europäischen Kommission im April 2011, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einer umfassenden Reform zu unterziehen, um eine angemessene Durchsetzung der Fluggastrechte sicherzustellen, waren die an die sich anschließende Novellierung geknüpften Erwartungen groß. Die Überarbeitung der in weiten Teilen der Literatur als gescheitert geltenden Verordnung sollte Rechtssicherheit schaffen und das „Vertrauen der Fluggäste zurückgewinnen“. Der am 13.3.2013 veröffentlichte Kommissionsvorschlag sorgte allerdings insbesondere bei Verbraucherschützern für Ernüchterung und wurde im Schrifttum. Das Europäische Parlament versuchte mit seiner Entschließung in erster Lesung vom 5.2.2014 die „Verbraucherfeindlichkeit des Kommissionsvorschlags“ zu korrigieren. Als der dritte Akteur im europäischen Gesetzgebungsverfahren, der Rat der Europäischen Union, seine Beratungen zum Verordnungsentwurf im Juni 2014 ergebnislos beendete, galt die Revision der Fluggastrechteverordnung bereits als gescheitert. Von Seiten der Verbraucherverbände hieß es dazu, etwas Besseres hätte den Verbrauchern gar nicht passieren können. Inwieweit aber erscheint vor dem Hintergrund des Kommissionsvorschlags sowie der Änderungsanträge des Europäischen Parlaments ein Erreichen der mit der Reform verfolgten Ziele noch möglich? Und welche der zu den strittigen Punkten hervorgebrachten Änderungsentwürfe versprechen ein dem Reformziel gerecht werdendes Ergebnis?