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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Globalisierung, Kapitalmärkte und moderne Informations- und Kommunikationstechnologien prägen die heutigen Anforderungen an rechtliche Rahmenbedingungen. Das Aktiengesetz von 1965 war damit sicherlich in einigen Punkten „renovierungsbedürftig“ und entsprach nicht mehr den heutigen Erwartungen an eine moderne Gesetzgebung. Die von der Bundesregierung beauftragte Kommission „Corporate Governance“, brachte ab…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Globalisierung, Kapitalmärkte und moderne Informations- und Kommunikationstechnologien prägen die heutigen Anforderungen an rechtliche Rahmenbedingungen. Das Aktiengesetz von 1965 war damit sicherlich in einigen Punkten „renovierungsbedürftig“ und entsprach nicht mehr den heutigen Erwartungen an eine moderne Gesetzgebung. Die von der Bundesregierung beauftragte Kommission „Corporate Governance“, brachte ab Juni 2000 Empfehlungen für eine umfassende Anpassung des Aktiengesetzes hervor. Der Weg führte über den Abschlussbericht der Regierungskommission, der im Juli 2001 vorgelegt wurde, über das Transparenz- und Publizitätsgesetz, die Schaffung des deutschen „Corporate Governance Kodex“ bis hin zu dem Anfang 2004 vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Am 1.11.2005 trat nach einigen berücksichtigten Änderungen das UMAG als Änderungsgesetz des Aktiengesetzes in Kraft (BGBl. I Nr. 60, 2802-2808). Das UMAG beinhaltet die bedeutendsten Änderungsvorschläge der Regierungskommission, insbesondere die Neuregelung des Innenhaftungsrechts der Organe und des Rechts der Sonderprüfung, Neuerungen bezüglich des Anfechtungsrechts von Hauptversammlungsbeschlüssen und Änderungen im Bereich der Organisation von Hauptversammlungen. Als Änderungen können beispielhaft genannt werden: Die Einführung der sog. „Business Jugdment Rule“, die Neuregelung des Systems der Verfolgungsrechte der Minderheit, der künftige generelle Vorrang des Spruchverfahrens vor der Anfechtungsklage bei Informationsmängeln bezüglich Bewertungsfragen, die Beschränkung von Frage- und Redezeit sowie die Stärkung der Leitungsbefugnisse des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung. Durch das UMAG ergeben sich damit einige bedeutende Änderungen des Aktiengesetzes, die hier näher beleuchtet werden sollen.