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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: EINFÜHRUNG Die Reform des Sicherheitsrats erweist sich als einer der schwierigsten Teile der gesamten VN-Reform. Nicht nur deshalb, weil diese Reform einen der wichtigsten Reformschritte darstellt – schließlich kann der Sicherheitsrat als einziges Organ der Vereinten Nationen für alle Mitglieder bindende Entscheidungen treffen1 und Mitgliedsstaaten unter Umständen auffordern Maßnahmen auch durchzuführen2 – sondern…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: EINFÜHRUNG Die Reform des Sicherheitsrats erweist sich als einer der schwierigsten Teile der gesamten VN-Reform. Nicht nur deshalb, weil diese Reform einen der wichtigsten Reformschritte darstellt – schließlich kann der Sicherheitsrat als einziges Organ der Vereinten Nationen für alle Mitglieder bindende Entscheidungen treffen1 und Mitgliedsstaaten unter Umständen auffordern Maßnahmen auch durchzuführen2 – sondern auch, weil die Reform in die Zuständigkeit der Mitgliederstaaten selbst fällt. Aufgrund der politischen Gewichtigkeit sind bestimmte Teile der Reform besonders strittig. Die Arbeit soll sich allerdings mit den Zielen der Reform beschäftigen und damit, ob und wie eine Umsetzung nach den rechtlichen Grundlagen in Kapitel V der UNCharta und nach allgemeinen rechtlichen Prinzipien möglich ist. Seit 1994 beschäftigt sich die „Open-ended Working Group on the Question of Equitable Representation on and Increase in the Membership of the Security Council and Other Matters related to the Security Council“ mit dem Thema der Sicherheitsratsreform. Sie präsentiert seitdem jährlich ihre Ergebnisse auf den Sitzungen der Generalversammlung. Einer dieser vorgelegten Reformpläne, der RAZALI-Plan von 1997, soll in dieser Arbeit ebenfalls vorgestellt und daraufhin untersucht werden, inwieweit er den zuvor analysierten Maßstäben für eine Reform entspricht. Das Thema dieser Arbeit ist insofern sehr aktuell, als dass sich zur Zeit ein High Level Panel mit der Ausarbeitung eines Planes beschäftigt, der noch im Dezember diesen Jahres vorgelegt werden soll; mit einer Entscheidung ist also zu rechnen. Wurde doch in der Millenniums-Erklärung noch einmal der Beschluss gefasst, sich „verstärkt darum zu bemühen, eine umfassende Reform des Sicherheitsrats in allen Aspekten herbeizuführen“3. ------- 1 Art. 25 der UN-Charta 2 Art. 40 und 41 der der UN-Charta 3 Millenniums -Erklärung. , S. 18, Stand: 12. Juli 2004