Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam hat mit Art. 65 EG eine Norm geschaffen, die das europäische internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht auf eine neue Grundlage stellt. Von dieser neuen Rechtsetzungskompetenz hat der Gemeinschaftsgesetzgeber schnell und umfassend Gebrauch gemacht. Die erste auf dieser Grundlage in Kraft gesetzte Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 vom 29. Mai 2000 steht indes bereits drei Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten kurz vor ihrer Ablösung durch die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 (EheeVGVVO). Jörg Dilger zeichnet die Entstehung sowie den staatsvertraglichen und den gemeinschaftsrechtlichen Kontext der EheeVGVVO, die zum 1. März 2005 in Kraft treten wird, nach. Nach einer Darstellung ihres Anwendungsbereiches erläutert und analysiert er neben den zuständigkeitsrelevanten Anknüpfungsmomenten rechtsvergleichend die einzelnen Entscheidungszuständigkeiten der EheeVGVVO sowie deren Rechtshängigkeitsregelung. Hierbei richtet er unter anderem sein besonderes Augenmerk auf die Frage, ob die in der EheeVGVVO vorgesehene zuständigkeitsbegründende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit bzw. an das domicile mit dem in Art. 12 EG festgeschriebenen Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Köln und Paris I; 1994-2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln; 2002/03 Promotion; seit 2003 Richter (Landgericht Bonn).
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