Durch die Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung als Kompetenzart aus der Verfassung entfernt und die ihr unterstellte Raumordnung in die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 1 GG überführt. Als Ausgleich wurde ein Abweichungsvorbehalt zugunsten der Länder eingefügt. Die Untersuchung befasst sich mit den geltenden Regelungskompetenzen der Länder für die Raumordnung. Dazu wird der Einfluss der Föderalismusreform auf Inhalt und Reichweite des Kompetenztitels Raumordnung erörtert. Schwerpunkt ist die originär konkurrierende Gesetzgebung zugunsten der Länder in Abgrenzung zur Kompetenz des Bundes. Vor dem Hintergrund der Einführung der Abweichungsbefugnis gewinnt die dortige Kompetenzverteilung erheblich an Bedeutung. Das Gutachten befasst sich auch ausführlich mit den Voraussetzungen, Grenzen und den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Abweichungsgesetzgebung. Den durch die Gesetzgebungspraxis entwickelten Formen gilt dabei besonderes Augenmerk. Schließlich werden die Gesetzgebungskompetenzen für das Verwaltungsverfahren untersucht und die Auswirkungen des dortigen Abweichungsvorbehaltes aufgeschlüsselt.
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