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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Interesse der Nationalsozialisten an einer Neuordnung von Verwaltung und Verfassung ergab sich aus zwei Quellen: zum einen die ideologische Motivation, die Strukturen des „Parlamentarismus” auf allen Ebenen zu beseitigen und durch eigene, aus der Staatstheorie der Nationalsozialisten entwickelten Verwaltungsformen zu ersetzen; zum anderen das Bedürfnis, die eigene Macht zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Interesse der Nationalsozialisten an einer Neuordnung von Verwaltung und Verfassung ergab sich aus zwei Quellen: zum einen die ideologische Motivation, die Strukturen des „Parlamentarismus” auf allen Ebenen zu beseitigen und durch eigene, aus der Staatstheorie der Nationalsozialisten entwickelten Verwaltungsformen zu ersetzen; zum anderen das Bedürfnis, die eigene Macht zu festigen und abzusichern. Die Ausschaltung des Parlaments durch das Ermächtigungsgesetz sowie die Gleichschaltung der Parteien und Verbände können als erste Schritte in Richtung eines Staates, der entsprechend der NS-Ideologie aufgebaut ist, gesehen werden. Doch nach der Erlangung und Festigung der Macht war es eine viel schwierigere Aufgabe, innerhalb der „Bewegung“ einen Konsens über den weiteren Fortgang der Umgestaltung zu finden. Viele NSDAP-Kader hatten sich in verschiedenen Ämtern eingefunden, allen voran die Reichsstatthalter, und hatten aus ihrer neuen Perspektive andere Interessen als vor der Machtübernahme. Eine Darstellung der zentralen Themen der Reichsreformdiskussion, der Positionen der Hauptakteure, und eine Schilderung des Verlaufes der Diskussion machen den Inhalt des ersten Teils dieser Arbeit aus. Der schleppende Verlauf der Reform im Altreich, geprägt von einer Vielzahl von Akteuren mit festgefahrenen Positionen, ließ den Blick des interessierten Beobachters auf die eingegliederten Gebiete Österreichs, des Sudetenlandes und Polen fallen. Dort wurden neue Regelungen geschaffen, die mit Blick auf die Verwirklichung der Prinzipien, die im Altreich diskutiert, aber nicht umgesetzt wurden, interessante Ergebnisse erzielten, die zu der These einer „Vorbildfunktion“ der Ostgaue geführt haben. Vor allem der Warthegau wird häufig als „Mustergau“ bezeichnet. Deswegen wird sich der zweite Teil dieser Arbeit auf diese neuen Reichsgau konzentrieren. Dabei sollen genügend Informationen über die Verwaltungssituation, aber auch über die Praxis und Hintergründe der Besatzungspolitik im Warthegau präsentiert werden, um am Ende eine Stellungnahme von der These einer „Musterfunktion“ des Warthegaus abgeben zu können.