In der Rechtspraxis schließen Verbraucher vermehrt zusammen mit einem Darlehensvertrag einen Restschuldversicherungsvertrag ab. In der Regel handelt es sich hierbei um verbundene Verträge im Sinne des §358 Abs.3 BGB. Eine Besonderheit verbundener Verträge ist darin zu sehen, dass der Widerruf des einen Vertrags auf den damit verbundenen Vertrag erstreckt wird (Widerrufsdurchgriff). Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern ein Widerrufsdurchgriff in dieser Konstellation stattfindet. Zum einen untersucht der Autor, ob der Widerruf des Restschuldversicherungsvertrags auf den damit verbundenen Darlehensvertrag durchgreift. Zum anderen analysiert der Autor, ob und wie ein Widerruf im Falle dreier mittelbar miteinander verbundener Verträge wirkt. Ein solch mittelbarer Verbund von drei Verträgen besteht dann, wenn das Darlehen einerseits der Finanzierung eines weiteren Leistungsvertrags und andererseits der Finanzierung des Restschuldversicherungsvertrags dient.
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