Als vor 6 Jahren das Lehrbuch Der Rettungssanitäter im Springer Verlag erschien, haben wir im Vorwort darauf hingewiesen, daß die Bearbeitung bzw. Abgrenzung des für erforderlich gehaltenen Lehr stoffes besondere Schwierigkeiten bereitete. Da (wie heute noch) das Gesetz über das Berufsbild für den Rettungssanitäter fehlte, konnten wir uns nicht an der zu einem Berufsbild gehörenden Aus bildungs- und Prüfungsordnung orientieren. Wir wählten dilmals den einzig möglichen Komprorniß und stellten den Lehrstoff dar, den wir für eine den notfallmedizinischen Erfordernissen entspre chende Ausbildung als notwendig erachteten. Dieser sollte nicht nur in der ,,520-Stunden-Ausbildung", sondern auch in der Fortbil dung gelehrt werden. Das Buch wurde außerdem so konzipiert, daß es nicht nur als Lehrbuch, sondern auch als Nachschlagewerk Ver wendung finden konnte. Inzwischen liegt ein Entwurf für das nach wie vor angestrebte Gesetz zur Ausbildung zum Rettungssanitäter vor. Das Schicksal dieses Entwurfes und damit auch der Zeitpunkt der Realisierung sind nach wie vor völlig offen. Vor allem fehlen noch Festlegungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die ja erst den Umfang des Stoffes, damit aber auch die entscheidenden Tätigkeitsmerk male - also die für den Rettungssanitäter zu fordernden Kenntnisse und Fähigkeiten - festschreiben. Die mit dem ,,520-Stunden-Konzept" erreichte fachliche Qualifika tion ist in Abhängigkeit von der Güte der Ausbildung, besonders auch der Fortbildung unterschiedlich. Die Prüfung als Kontrolle des erreichten Wissens und der Befähigung für die vorgesehene Tätigkeit wird unterschiedlich gehandhabt.
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