Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Proseminar: Verfassungsgerichtsbarkeit und politisches Prozess, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird von den Bürgern mit sehr viel Vertrauen begleitet. Auch seine wichtige Rolle im Dreieck von Exekutive, Legislative und Judikative ist unbestritten. Über seine Wahl und die Abläufe welche hinter der Besetzung der Karlsruher Richterposten sitzen, ist in der Bevölkerung aber wenig bekannt. Die nur wenig interessierten Medien tragen hierzu sicherlich einen Teil bei. Da der Besetzung eines Verfassungsorgans aber sehr wichtig ist, ist es für die Politikwissenschaft geboten, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Richterwahl und der gängigen Wahlpraxis zu beschäftigen. Dabei drängen sich schon bald Kritikpunkte zum Verfahren und dem politischen Umgang mit den das Verfahren regelnden Normen auf. Mit Blick auf diese Kritikpunkte werden zuerst die formalen Regelungen zur Richterwahl, also die zutreffenden Bestimmungen im Grundgesetz (GG) und im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) betrachtet. Diese gesetzlichen Vorschriften werden von den Parteien jedoch durch ein informelles Verfahren ergänzt und teilweise ersetzt, was es unabdingbar macht, auch dieses einer Untersuchung zu unterziehen. Der Beschreibung der beiden Teile der Richterwahl folgt eine kritische Betrachtung des Vorgehens und der bestehenden Normen. Diese Kritik soll jedoch um einen konstruktiven Part erweitert werden: Daher werden anschließend einige Reform- und Verbesserungsvorschläge erläutert und einer Bewertung unterzogen, um der Antwort auf die Fragen nachzugehen: Ist eine Reform der Wahl der Bundesverfassungsrichter nötig? Welche Maßnahmen dieser Neugestaltung wären eine sinnvolle Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen?