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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,4, Universität Hamburg, Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gefangennahme von Soldaten des Kriegsgegners hatte lange einen festen Platz in der Geschichte des Kriegsgeschehens. Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich die Kriegsgefangenschaft jedoch zum Massenphänomen, welches schließlich im Ersten Weltkrieg eine neue Dimension annahm. Nicht nur die gewaltige Anzahl Inhaftierter, sondern auch ihre Bedeutung für den Staat als wirtschaftlicher Nutzfaktor…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,4, Universität Hamburg, Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gefangennahme von Soldaten des Kriegsgegners hatte lange einen festen Platz in der Geschichte des Kriegsgeschehens. Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich die Kriegsgefangenschaft jedoch zum Massenphänomen, welches schließlich im Ersten Weltkrieg eine neue Dimension annahm. Nicht nur die gewaltige Anzahl Inhaftierter, sondern auch ihre Bedeutung für den Staat als wirtschaftlicher Nutzfaktor ist dabei hervorzuheben. Doch genauso wie die Inhaftierung, so hat auch das Kriegsgefangenenrecht eine Tradition. Herrschten lange Zeit nur allgemeingültige, aber freiwillige Regelungen, so kam es um 1900 erstmals zu einer verbindlichen Kodifikation im Zuge der zwei Haager Friedenskonferenzen. In dieser Arbeit soll nun ein Vergleich der rechtlichen Regelung durch die Landkriegsordnung mit der tatsächlichen Behandlung Gefangener in Russland während des Großen Krieges erfolgen. Dazu werden im ersten Teil die Entwicklungsgeschichte und der Inhalt der Landkriegsordnung erläutert. Die Textausgabe mit der Einführung von Laun, sowie Arbeiten von Dülffer dienen hier als Arbeitsgrundlage. Es folgt eine Schilderung ausgewählter Aspekte zum Gefangenenalltag in Russland. Als Grundlagen werden v.a. der Band von Overmans und der Aufsatz Davis’ genutzt. Außerdem wird sich oft auf die detailliertere und ausgewogene Arbeit von Wurzer berufen. Im dritten Teil sollen die ersten beiden Punkte schließlich zusammengeführt und dementsprechend ausgewertet werden.