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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Integriertes Proseminar Staatsverfassungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam es nicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formierte sich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nicht mehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmacht heran. Noch im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Integriertes Proseminar Staatsverfassungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam es nicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formierte sich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nicht mehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmacht heran. Noch im Jahre 340 v. Chr. bildete das römische Territorium kaum mehr als einen der vielen Stadtstaaten Mittelitaliens. Bereits hundert Jahre später hatte Rom seine Herrschaft auf ganz Mittelitalien ausgedehnt, bis zum Jahr 100 v. Chr. umschloß das Reich fast das gesamte Mittelmeer.1 Dieses Referat stellt die Regierungsform der Republik in vier Kapiteln vor. Sie wird bei Cicero mit den Worten „Est igitur res publica res populi“2, also in der freien Übersetzung mit „Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten“ charakterisiert. Diese Worte, die den Eindruck der römischen Republik als ein demokratisches Staatswesen nahelegen, dienen als Leitfaden des Referats. Dabei wird in Kapitel B zunächst ein kurzer zeitlicher Abriß über die Entwicklung der römischen Republik von ihren Anfängen bis zum Untergang gegeben, bevor in Kapitel C der Staatsaufbau mit seinen tragenden Institutionen vorgestellt wird. Kapitel D beschäftigt sich mit den dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien. Kapitel E stellt eine Abschlußbetrachtung des römischen Gemeinwesens dar, die den obigen Leitsatz aufgreift und die Republik entsprechend beurteilt. 1 Cunliffe, Barry (Rom und sein Weltreich, 1979), S. 62 – 63, S. 91 2 Cicero (De re publica), I, 39