Studienarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Arabistik, Note: 2, Universität Leipzig (Afrika-und Nahostwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Armee ist ihrem gesellschaftlichen Charakter nach eine staatliche Organisation. F. Engels bestimmte sie als "die organisierte Einheit bewaffneter Menschen, die ein Staat zum Zwecke des offensiven oder defensiven Krieges unterhält."1) Die Geschichte der Streitkräfte, der Staaten und die Geschichte des Krieges sind organisch in einem einheitlichen Prozeß der Formierung und Entwicklung der antagonistischen Klassengesellschaft verflochten. Die klassenlose Urgesellschaft kannte keinen Staat und sie kannte auch keine Armee als besondere militärische Macht. In jener Zeit war die "bewaffnete" Macht nach Engels die "selbsttätige" Organisation der gesamten erwachsenen männlichen Bevölkerung zur Eroberung oder zur Verteidigung der natürlichen Existenzbedingungen des Stammes. Eine derartige Organisation konnte nicht als Unterdrückungsinstrument innerhalb der Gens und auch nicht als Werkzeug zur Versklavung anderer Stämme dienen, da die Bedingungen für die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und damit für die Existenz von Klassen noch nicht existierten. Mit der Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Vertiefung der Vermögensungleichheit begann der Zerfall der Urgesellschaft, ihrer gentilen Selbstverwaltung und damit ihrer "Heeresorganisation". Neben der Bewaffnung aller Angehörigen der Gens tauchte zugleich die Leibwache der wohlhabenden Oberschicht, der Vertreter der Gentilaristokratie auf. Diese Leibwachen entwickelten sich zur sozialen Stütze und zum Machtinstrument der militärischen Anführer, sie wurden vielfach zum Keim einer "Armee". Der Staat entstand als Machtinstrument einer sich herausbildenden Ausbeuterklasse aus dem Bedürfnis heraus, die sich heftig zuspitzenden Klassengegensätze im Zaum zu halten. Die politische Macht der Ausbeuterklassen konnte sich allerdings nicht mehr auf die "selbsttätige" bewaffnete Organisation des Volkes stützen, da ihre Interessen im Gegensatz zu den Interessen der von ihr unterdrückten Bevölkerung standen. Oder anders formuliert: die Bewaffnung des Volkes und seine Ausbeutung waren miteinander unvereinbar. Aus diesem Grunde war die Schaffung bewaffneter Abteilungen, die vom Staat unterhalten werden und ein gehorsames Werkzeug in den Händen der Ausbeuterklasse waren, notwendig. [...]
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