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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Instutit für Soziologie), Veranstaltung: Sozialer Wandel in Mittelosteuropa, Sprache: Deutsch, Abstract: Interessen lassen sich umso besser durchsetzen, je mehr Personen sich zusammenschließen, je besser die Gruppe organisiert ist und je mehr Einfluss und Geld sie hat. Deshalb schlossen sich schon im vorigen Jahrhundert Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Verbänden zusammen. Es entstanden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die Gewerkschaft ist ein…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Instutit für Soziologie), Veranstaltung: Sozialer Wandel in Mittelosteuropa, Sprache: Deutsch, Abstract: Interessen lassen sich umso besser durchsetzen, je mehr Personen sich zusammenschließen, je besser die Gruppe organisiert ist und je mehr Einfluss und Geld sie hat. Deshalb schlossen sich schon im vorigen Jahrhundert Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Verbänden zusammen. Es entstanden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer, der sich mit der Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen gegenüber Arbeitgebern auseinandersetzt. Aufgaben sind dabei der Abschluss von Kollektivverträgen zur Regelung der Lohnhöhe, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsbedingungen usw. Ein anderer Schwerpunkt sind die Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern und Arbeitsgeberverbänden und auch die Organisation von Streiks als letztes Mittel. Ab 1860 kam es zu den ersten Zusammenschlüssen von Arbeitnehmern (Tabakarbeiterverein 1865, Verband deutscher Buchdrucker 1866). Diese Freien Gewerkschaften waren sozialistisch und klassenkämpferisch und fanden den politischen Rückhalt in den Sozialdemokratischen Arbeiterparteien. Die 1878 von Bismarck ins Leben gerufenen Sozialistengesetze verboten den Sozialdemokraten jede Tätigkeit außerhalb des Reichstages. 1890 wurden die Sozialistengesetze aufgehoben und die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands wurde gegründet. Ziel war eine einheitliche Leitung der gesamten Gewerkschaftsbewegung und eine Zentralisierung möglicher Streiks. 1892 fand der erste deutsche Gewerkschaftskongress in Halberstadt statt. 1919 wurde der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund gegründet. 1933 kam es dann jedoch zur gewaltsamen Auflösung der Gewerkschaften und zur Eingliederung in die "Deutsche Arbeitsfront". 1949 wurde der überparteiliche, antikommunistische Deutsche Gewerkschaftsbund der Bundesrepublik Deutschland in München gegründet. Aufgrund der übernationalen Zusammenarbeit kam es 1973 zur Gründung des Europäischen Gewerkschaftsbundes. Im Gegenzug dazu entstand in der DDR der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB). Er diente als staatliches Organ und führte Maßnahmen und Grundsätze des Staates durch. 1989 entstanden nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime auch in Mittel und Osteuropa pluralistische Gewerkschaften. Am 30. September 1990 löste sich der FDGB auf und der DGB dehnte sein Organisationsgebiet auf die neuen Länder aus. [...]

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