Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Methoden und Forschungslogik, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 31. Oktober 1961 wurde ein Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland geschlossen, das „Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt“. Aufgrund der Schließung der Grenze zu Ost-Berlin wurden mehr Arbeitskräfte gesucht und diese wurden zum Teil aus der Türkei bezogen. Das Abkommen sollte zunächst zeitlich begrenzt sein, jedoch erwies sich das Wunschmodell temporärer Beschäftigung als unrentabel, sowohl für die türkischen Arbeitnehmer, welche mit der Zeit ihre Familien nach Deutschland holten, als auch für die deutschen Unternehmen. 1973 verhängte die Bundesrepublik den Anwerbestopp für ausländische Arbeiter. 1983 beschloss die Bundesregierung das Rückführungsgesetz, welches die Migranten zu ihrer Rückkehrbereitschaft u. a. finanziell fördern sollte und somit den Familienzuzug einschränkte. In absehbarer Zeit werden die Geburtendefizite und die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes eine erneute starke Zuwanderung erforderlich machen. Ohne weitere Zuwanderung wären sowohl die gesellschaftliche Vitalität, die Wirtschaft und das Rentensystem gefährdet.