Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Technische Universität Dresden (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Erkenntnisinteresse In der Sächsischen Verfassung wurde am 27. Mai 1992 das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition an herausgehobener Stelle festgeschrieben. Nach langen Jahren der Diktatur gewährt die Sächsische Verfassung der Opposition nun das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit. Sie bezeichnet das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition als wesentlich für die freiheitliche Demokratie. Wie sollte freiheitliche Demokratie ohne Opposition überhaupt möglich sein? Bereits beim Versuch einer Antwort auf diese eher rhetorische Frage kann man feststellen, dass die Rolle der Opposition in demokratischen Regierungssystemen als herausragend, ja geradezu konstitutiv zu bezeichnen ist. Im Gegensatz zur Wichtigkeit des Gegenstandes Opposition in der politischen Praxis steht die geringe Aufmerksamkeit, welche der Opposition auf der wissenschaftlichen Ebene, aber auch im populären Verständnis zukommt. Insofern ist es von höchster Bedeutung, der Betrachtung der Opposition mehr Augenmerk zu schenken.