Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: 2,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zweihundert Jahre Rivalität um die Kontrolle der Außenpolitik Der Grundgedanke der Verfassungsväter war es zum einen, die klassische Lehre Montesquieus von einer Teilung der Gewalten zu bemühen und diese – zum anderen – mit einem System der „checks and balances“ zu versehen. Dieses Konzept resultiert aus der tief sitzenden Skepsis der Amerikaner gegen jegliche Art von Machtanhäufung – vor allem auf Seiten der Exekutive. „Diese ist Teil des US-amerikanischen Freiheitsverständnisses, wird genährt aus der Tradition der Graswurzeldemokratie und leitet sich historisch her aus der Ablehnung absolutistischer Tyrannei im Europa des 17. und 18. Jahrhunderts“ (Lösche 2004: 55). So wurden die Kompetenzen in der Außenpolitik von der Verfassung entweder dem Präsidenten, dem Kongress oder beiden gemeinsam zugewiesen (Jäger/Welz 1998: 420). Dies führte zu verfassungsrechtlichen Unsicherheiten aufgrund der Gewaltenverschränkung und hatte eine Reihe die Außenpolitik betreffende Auseinandersetzungen zur Folge, die von der Judikative in den seltensten Fällen bereinigt werden konnten, da die „political question doctrine“ besagt, dass der Oberste Gerichtshof keine politischen Fragen entscheidet (Jäger/Welz 1998: 420). „Effizienz und Kohärenz wurden zugunsten der wechselseitigen Kontrolle zurückgedrängt“ (Bierling 1992: 27). Somit stieß man im Laufe der Zeit immer wieder auf Fragen der Zuständigkeit in der Außenpolitik, die aus der Verfassung heraus nicht eindeutig genug hervor gingen. „Die amerikanische Konstitution sei, so [der Historiker Edward] Corwin […], „an invitation to struggle for the privilege of directing American foreign policy“.“ (Bierling 1992: 28) Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst auf die Kompetenzen des Kongresses in den verschiedenen außenpolitischen Bereichen eingegangen werden, wie sie der Legislative ursprünglich von der Verfassung zugewiesen wurden. Anschließend wird unter Berücksichtigung der entsprechenden Meilensteine der außenpolitischen Aktivitäten des Kongresses und deren Effizienz das Kräfteverhältnis und die wechselnde außenpolitische Suprematie zwischen Kongress und Präsident insbesondere seit den 1920er Jahren behandelt. Als Fazit schließlich soll versucht werden, die Frage zu beantworten, wie das außenpolitische Verhältnis zwischen Kongress und Präsident eingeordnet werden kann und ob dieses „Ringen“ um das Privileg der Außenpolitik wirklich zu jeder Zeit in der amerikanischen Historie als ein solches bewertet werden kann.