Inhaltsangabe:Einleitung: ¿I would say that the work we did on human rights and the approval of the responsibility to protect, by the Member States [¿] Let me say that that new principle, which is an extremely important one, will make a difference, I believe, in our world.¿ (Kofi Annan auf seiner Abschlusspressekonferenz zur Rolle der Responsibility to Protect). Aus dem oben genannten Zitat Kofi Annans lässt sich sehr gut die starke Erwartungshaltung, mit der die ¿Responsibilty to Protect¿ (kurz R2P oder auch RtoP) im Jahre 2004 veröffentlicht wurde, aber auch die völkerrechtliche Hoffnung, die sich hinter diesem als so innovativ gepriesenen Konstrukt verbirgt, ablesen. Demgegenüber gibt es Stimmen, die zu Recht darauf aufmerksam machen, dass mit dem Abschnitt VII der UN-Charta bereits ein derartiges völkerrechtliches Konstrukt zur Regelung von Interventionen besteht. Dieses Konstrukt unterliegt deshalb nach wie vor den gängigen Veto-Mechanismen im Sicherheitsrat. Wird die ¿Responsibility to Protect¿ also zu einem völkerrechtlichen Meilenstein und geht für alle verbindlich in Völkergewohnheitsrecht über und, wenn ja, welcher eventuellen Reformen bedarf es zur effizienten und umfassenden Umsetzung? Vor dem Hintergrund dieser Fragen soll es Ziel der vorliegenden Arbeit sein, sich kritisch mit diesen Hoffnungen und Errungenschaften der ¿Responsibility to Protect¿ auf völkerrechtlicher, politischer und institutioneller Ebene auseinanderzusetzen. Insofern wird der Kernpunkt der Arbeit auf der Analyse der tatsächlichen Gratwanderung zwischen Interventionen zu humanitären Schutzzwecken auf fremdem Staatsgebiet bei Verdacht auf Völkermord und Menschenrechtsverletzungen und der nach wie vor gebotenen Wahrung einzelstaatlicher Souveränität liegen. Denn genau am erfolgreichen Balanceakt und seiner logistisch-finanziellen Ausgestaltung im humanitären Ernstfall wird sich völkerrechtlicher Erfolg oder Misserfolg der ¿Responsibilty to Protect¿ und letztendlich auch die strukturell-institutionelle Wandlungsfähigkeit bei den Vereinten Nationen messen lassen müssen. Ein weiterer Kernpunkt soll darin liegen, sich im Rahmen dieses Prozesses kritisch mit der französischen Rolle im Rahmen des Umsetzungsprozesses der R2P anzuschauen. Dabei soll es um die Frage gehen, inwiefern Frankreich als internationaler Akteur diese Rolle überhaupt vorantreibt oder inwiefern Frankreich ausschließlich einzelstaatliche Interessen im subsaharischen Afrika verfolgt. Für eine [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.