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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Gesandtschaften werden in der einschlägigen Literatur als Institutionen beschrieben, die unter Beachtung diplomatischer Reglements Verbindungen zwischen zwei Staaten auf- und ausbauen. Die Souveränität sowohl des entsendenden als auch des empfangenden Staates bildet die Voraussetzung für eine privilegierte Sonderstellung des Gesandten und garantiert die ungehinderte Erfüllung seines Auftrages.…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Gesandtschaften werden in der einschlägigen Literatur als Institutionen beschrieben, die unter Beachtung diplomatischer Reglements Verbindungen zwischen zwei Staaten auf- und ausbauen. Die Souveränität sowohl des entsendenden als auch des empfangenden Staates bildet die Voraussetzung für eine privilegierte Sonderstellung des Gesandten und garantiert die ungehinderte Erfüllung seines Auftrages. Einschränkungen der einzelstaatlichen Hoheit im Zuge einer bundesstaatlichen Vereinigung stellen demzufolge die Ausübung des diplomatischen Verkehrs in Frage. Mit der Vereinigung der deutschen Einzelstaaten zu einem Staatenbündnis im Jahre 1871 und einer weiteren Beschneidung einzelstaatlicher Souveränität durch die Weimarer Reichsverfassung von 1919 geriet deshalb die gesandtschaftliche Praxis auf den Prüfstand. Die Sächsische Gesandtschaft in München ist innerhalb dieser veränderten politischen Rahmenbedingungen in bisherigen Publikationen nicht untersucht und dargestellt worden. Im Rahmen der Arbeit wurden folgende wesentliche Fragen erörtert: 1. Inwiefern äußerte sich die diplomatische Sonderstellung der sächsischen Vertretung vor dem Hintergrund der bundesstaatlichen Verfassung? 2.Welche personellen und materiellen Faktoren bestimmten den Dienst der Gesandtschaft? 3. Lassen sich im Betrachtungszeitraum charakteristische Merkmale und Unterschiede in der Berichterstattung der sächsischen Vertretung feststellen?