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Die Frage der homogenen Ausgestaltung eines Sanktionsregimes für pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglieder ist seit jeher Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Das Sanktionsregime fußt im Wesentlichen auf zwei Säulen: der häufig als ineffektiv kritisierten zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung nach § 93 Abs. 2 AktG und dem Untreuetatbestand, der stets als Damoklesschwert über den Vorstandsmitgliedern schwebt. Weitgehend fremd ist der deutschen Rechtsordnung hingegen die überwiegend mit Skepsis betrachtete behördlich veranlasste…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage der homogenen Ausgestaltung eines Sanktionsregimes für pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglieder ist seit jeher Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Das Sanktionsregime fußt im Wesentlichen auf zwei Säulen: der häufig als ineffektiv kritisierten zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung nach § 93 Abs. 2 AktG und dem Untreuetatbestand, der stets als Damoklesschwert über den Vorstandsmitgliedern schwebt. Weitgehend fremd ist der deutschen Rechtsordnung hingegen die überwiegend mit Skepsis betrachtete behördlich veranlasste Durchsetzung von Vorstandspflichten. Felix Abetz nimmt die Schwächen des deutschen Rechts und die daraus resultierenden Vorbehalte zum Anlass und analysiert die australische Rechtsordnung, die - mit der Australian Securities and Investments Commission als federführender Aufsichtsbehörde - weltweit einzigartige Mechanismen des public enforcement von Vorstandspflichten entwickelt hat. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Marburg; Forschungsaufenthalt an der University of Tasmania (Hobart, Australien); 2020 Promotion in Marburg; seit 2019 Rechtsreferendar am Landgericht Marburg.

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Autorenporträt
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Marburg; Forschungsaufenthalt an der University of Tasmania (Hobart, Australien); 2020 Promotion in Marburg; seit 2019 Rechtsreferendar am Landgericht Marburg.