Die Arbeit geht der im einschlägigen Schrifttum bereits seit Längerem kontrovers diskutierten Frage nach, inwieweit die im Gefolge der Strafgefangenen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstandenen Ländergesetze über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung mit ihrer Konzentration auf die Eingriffsebenen der Therapie sowie der Prävention ein hinreichend differenziertes Instrumentarium zur einrichtungsseitigen Verarbeitung konflikthaften Patientenverhaltens bereithalten. Erstmals wird der Versuch unternommen, das Phänomen der Sozialkontrolle unter den Bedingungen des geschlossenen, von den Besonderheiten der Unterbringungssituation ebenso wie der untergebrachten Klientel geprägten Settings des psychiatrischen Krankenhauses möglichst umfassend sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus sozialwissenschaftlicher, empirischer und rechtsvergleichender Perspektive zu beleuchten.
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