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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Germanistik), Veranstaltung: Hartmann von Aue: Erec, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein häufig diskutiertes Problem in der literaturwissenschaftlichen Hartmann-Forschung ist die Frage nach der Schuld in dessen Werken. Dabei ist zu klären ob die jeweiligen Protagonisten Schuld auf sich geladen haben und in welcher Art und Weise dies geschah. Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die weitere Auslegung der Werke ab. Die vorliegende Arbeit beschäftigt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Germanistik), Veranstaltung: Hartmann von Aue: Erec, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein häufig diskutiertes Problem in der literaturwissenschaftlichen Hartmann-Forschung ist die Frage nach der Schuld in dessen Werken. Dabei ist zu klären ob die jeweiligen Protagonisten Schuld auf sich geladen haben und in welcher Art und Weise dies geschah. Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die weitere Auslegung der Werke ab. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des „verligens“ im „Erec“ Hartmanns von Aue. Hierbei soll zunächst geklärt werden, ob und wieweit das Problem des verligens als Schuld angesehen werden kann. Dazu sollen die Positionen Erecs und Enites gesondert betrachtet werden und anhand eines Verhaltenskodexes deren Betragen bewertet werden. Nachdem im ersten Teil die Frage der Schuld diskutiert wurde, soll im zweiten Teil auf die aventiure-Fahrt als Buße und Restituierung eingegangen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Protagonisten durch ihr schuldhaftes Verhalten aus der höfischen Gesellschaft heraus gefallen sind. Daher stehen besonders im Mittelpunkt der Verlauf der aventiuren und deren Auswirkung auf die Wiederherstellung der höfischen Daseinsform der Protagonisten. Einzeln betrachtet werden dabei die aventiuren, die für die Frage der Schuld und der Buße von besonderer Bedeutung sind.