Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Universität Kassel (Berufsbildungs-, Sozial- und Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." wurde das deutsche Grundgesetz am 27.10.1994 ergänzt; dadurch wird der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung erstmals ausdrücklich im Grundgesetz festgelegt. Inwieweit aber werden behinderte Menschen heute wirklich vor Diskriminierung geschützt und so weit wie möglich in das öffentliche Leben integriert? Dies ist eine Fragestellung, mit der sich diese Arbeit beschäftigt - wobei der Fokus auf der Integration behinderter Menschen in der Schule liegt. Wenn eine Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in der allgemeinen Schule stattfindet, werden grundsätzlich alle behinderten Schüler, unabhängig von ihrer Behinderungsart, in den allgemeinen Unterricht eingebunden? Wenn dies nicht der Fall ist, anhand welcher Kriterien wählt man aus, welchem behinderten Schüler eine Integration zu Teil wird und welchem nicht? Diesen Fragen wird in dieser Arbeit nachgegangen, bezogen auf die vorhandenen Rahmenbedingungen, die historischen, didaktischen und reformpädagogischen Aspekte sowie die Voraussetzungen von Integration in der Schule - anhand eines Vergleichs zwischen Deutschland und Dänemark. Deutschland ist kein Vorreiter in integrationspädagogischer Hinsicht, aber es fällt auch auf, dass es im Bereich der Schulen in den letzten Jahren einige positive Ansätze zu einer Veränderung gegeben hat. Dies hängt mit immer vielschichtigeren Organisationsformen und Vorgehensweisen in der pädagogischen Förderung zusammen. Ebenso spielen auch die, durch vermehrte Integration und Schulversuche, gemachten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler eine große Rolle. Unterstützt werden die Integrationsbemühungen durch Novellen der einzelnen Landesgesetzgebungen; es gibt vielfach ein Recht auf eine freie Wahl der Schule (allgemeine oder Sonderschule). Jedoch existiert auf Grund der Kulturhoheit der Länder keine allgemeine gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird die Situation der schulischen Integration Behinderter in Deutschland dargelegt, um dann im zweiten Teil einen Vergleich zur schulischen Integration in Dänemark zu ziehen. Dieser Vergleich wird in Hinblick auf folgende Faktoren der Integration vorgenommen: Grundlagen, Begriffsbestimmungen, Konzepte, Methoden, Bedingungen, Voraussetzungen, Strukturen und Ziele der Integration. Abschließend erfolgt eine Auswertung des Vergleichs.
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