Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: bestanden, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Sprache: Deutsch, Abstract: Kostenrechnung ist ein Teilgebiet des modernen Controllings. Controlling (vom engl.: „to control“: lenken, steuern, kontrollieren) koordiniert die Planung, Kontrolle und die Informationsversorgung. Sie ist keine Entscheidungsabteilung, sondern liefert der Geschäftsführung die Entscheidungshilfen. Controlling ist eine Managementfunktion, da dies eine zentrale Stellung innerhalb eines Unternehmens ist. Allerdings ist das Aufgabenfeld „Controlling“ immer umfangreicher geworden, so dass dies in mittleren und größeren Unternehmen durchaus eigene, der Geschäftsleitung direkt unterstellte Abteilungen sind. Kostenrechung ist aber, im Gegensatz zur Investitionsrechung, nur auf die kurzfristigen Entscheidungen ausgerichtet. Rechtliche Vorschriften gibt es eigentlich in der Kostenrechung keine. Um diese kurzfristigen Entscheidungshilfen möglichst genau zu liefern, hat sich in der Vergangenheit folgender Aufbau gebildet: 1. Kostenartenrechung (Frage: „Welche Kosten sind angefallen?“) 2. Kostenstellenrechung (Frage: „Wo sind die Kosten angefallen?“) 3. Kostenträgerrechung (Frage: „Wofür sind die Kosten angefallen?“) Es gibt auch verschiedene Kostenrechungssysteme in diesem Aufbau, die sich je nach der Zielsetzung unterschiedlich nutzen lassen: Es gibt Systeme, die den Zeitbezug in den Vordergrund stellen (vergangenheits- oder zukunftsorientiert) oder den Sachumfang und die Art der Verrechung in den Vordergrund stellen Vollkosten- oder Teilkostenrechnung). Somit ergeben sich, rein theoretisch, sechs Möglichkeiten der Kostenrechungssysteme. Das Interesse dieser Ausführung soll sich auf den Bereich der Vollkostenrechung beschränken. Vollkostenrechung gibt es als IST-Kostenrechung, als Normalkostenrechung und als Plankostenrechnung.