Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14 Punkte (sehr gut), Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Selbstbestimmungsaufklärung im Medizinstrafrecht. Dazu wird zunächst auf die Selbstbestimmungsaufklärung des Patienten im Strafrecht eingegangen. Anschließend wird der neue Ansatzpunkt "Limitierte Zivilrechtsakzessorietät" zur Begrenzung der ärztlichen Haftung dargestellt sowie kritisiert. Zum Schluss wird ein eigener Lösungsvorschlag aufgezeigt. Nach Kant wird in der Autonomie der Person der "Grund der Würde der menschlichen Natur" gesehen. In unserer heutigen Gesellschaft hat die Autonomie einen hohen Stellenwert. Auch bei einem Patienten in der Medizin wird versucht, diese Autonomie mittels der Selbstbestimmungsaufklärung zu gewährleisten. Danach soll der Patient vom Arzt gewisse Informationen erhalten, um sich dann für oder gegen eine ärztliche Behandlungsmaßnahme zu entscheiden. Wenn der Arzt die Vorgaben nicht einhält, kann er sich u.a. strafbar machen. Es muss daher ein Kompromiss zwischen den Interessen des Patienten und des Arztes gefunden werden.
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