Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich speziell mit der Senatssitzung vom 5. Dezember 63 v. Chr. Catilina weilte zum fraglichen Zeitpunkt zwar nicht mehr in Rom, doch einige seiner Gefolgsleute hielten sich noch immer in der Stadt auf, um von dort aus weiter an der Verschwörung zu arbeiten. Nachdem Cicero jene Männer auf frischer Tat ertappen konnte und sie festnehmen ließ, stellte er im Senat an jenem Tag Anfang Dezember die Frage zur Diskussion, was mit ihnen zu geschehen habe. Schließlich wurde darauf entschieden, sie hinzurichten, was dann auch unverzüglich vollzogen wurde. Im Weiteren soll es nun darum gehen, wieso Cicero die Catilinarier nicht schon unmittelbar nach deren Festnahme mit Berufung auf das Senatus Consultum Ultimum vom 21. Oktober töten ließ. Damit zusammenhängend ist zu betrachten, auf welcher Rechtsgrundlage die Todesurteile vom 5. Dezember beruhen, wenn es nicht das Senatus Consultum Ultimum war und was bezüglich dessen die Bürgerrechte der Angeklagten galten – es stellt sich somit auch die Schuldfrage. Als letzter Punkt interessiert, ob die Hinrichtungen nicht anderen Umständen als dem Verbrechen des Hochverrats geschuldet waren.