Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit stellen sich die folgenden Fragen: Dürfen alle Grundrechte zur Sicherung des Rechts auf Leben ohne Grenzen eingeschränkt werden? Ist das Recht auf Leben ein Trumpf, der alles sticht und damit das höchste Gut der Verfassung? Wie lange dürfen diese Maßnahmen aufrechterhalten werden? Um diese zu beantworten, wird mit einer kurzen Einführung in den Art. 2 II 1 GG begonnen und dann auf das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit und das damit verbundene Verhältnis der Achtungs- und Schutzpflichten eingegangen, wobei vor allem die Konfliktsituationen zwischen Menschenwürde und Leben näher untersucht werden. Zur Veranschaulichung wird dort ein Corona-Fallbeispiel erläutert. Daraufhin wird die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und die Vorgehensweise der Abwägung zu anderen Grundrechten anhand weiterer Fallbeispiele dargestellt. Abschließend werden die Möglichkeiten der Sicherung des Art. 2 II 1 GG durch die Einschränkung anderer Grundrechte zusammengefasst und in einem kurzen Ausblick auf die möglichen Auswirkungen der Corona Maßnahmen auf unseren Rechtsstaat angewendet. In Deutschland wurden auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nahezu alle Grundrechte eingeschränkt, um die Ausbreitung zu verhindern. Aufgrund dieser hohen Anzahl und der Intensität der Grundrechtseingriffe kam es dazu, dass etliche Bürger sich in ihren Rechten verletzt sahen und Rechtsschutz – wenn auch oft erfolglos – beantragten. Da das IfSG weder die Dauer noch die Intensität der Einschränkungen regelt, machte sich eine Unsicherheit in der Bevölkerung breit, durch die sich Verschwörungstheorien entwickelten und rasant verbreiteten, in denen das Virus als Vorwand zur dauerhaften Grundrechtseinschränkung dargestellt wurde. Im Kern dieser ganzen Geschehnisse scheint immer der Schutz des Lebens zu stehen bzw. gestanden zu haben